Schadstoffe in Kleidung
Während bei Lebensmitteln mit dem Griff zur Bio-Ware meist ein schadstoffarm und umweltverträglich hergestelltes Produkt im Einkaufskorb landet, ist die Herkunft und chemische Belastung von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen leider meist weniger transparent.
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Dabei entdeckt z.B. die Stiftung Warentest immer wieder Schadstoffe in
Spielzeug, Möbeln, Sportartikeln etc., was bei Verbrauchern zu Recht zu
großer Verunsicherung führt.
Für Personen, die wissen möchten, ob
sich z.B. Gift in ihrer Kleidung oder Schadstoffe im Spielzeug befinden,
stellt das Umweltbundesamt ein praktisches Online-Formular zur
Verfügung.
Hier können interessierte Verbraucher die Artikelnummer unter dem Strichcode eines Produktes eingeben, die dann an den Hersteller weitergeleitet wird. Enthält das eingegebene Produkt so genannte „besonders besorgniserregende Chemikalien“ muss der Hersteller innerhalb 45 Tagen darüber Auskunft geben. Das Auskunftsrecht sowie die Definition, welche Stoffe als besonders besorgniserregend gelten, liegen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH zugrunde.
Was bedeutet REACH?
REACH ist die 2007 in Kraft getretene Europäische Chemikalienverordnung
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe. REACH steht dabei für „Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals“.
Was sich kompliziert anhört, hat ein einfaches Ziel: Um die menschliche
Gesundheit und die Umwelt zu schützen, müssen Hersteller, Importeure
und nachgestellte Anwender sicherherstellen, dass von ihnen hergestellte
und verbreitete Chemikalien sicher verwendet werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften.
Was hat REACH mit Schadstoffen im Spielzeug und Gift in Kleidung zu tun?
Alltagsprodukte wie Kleidung oder Spielzeug können Schadstoffe
enthalten, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann. REACH beinhaltet
daher ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aufgrund
dessen kann jeder über das Online-Formular Kontakt mit dem Hersteller
eines Produkts aufnehmen und Auskunft darüber einfordern, ob sich z.B.
Gift in der Kleidung befindet. Durch REACH können Gegenstände mit
besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen vom Verbraucher erkannt und
somit beim Kauf vermieden werden.
Eine Auskunftspflicht gilt nicht für alle Produkte, sondern nur für solche, die keinen speziellen Regelungen unterliegen.
Ins
Online-Formular können u.a. folgende Produkte eingegeben werden:
Haushaltswaren, Möbel, Textilien, Spielzeug, Heimwerkerbedarf, Schuhe,
Sportartikel, Elektro-/Elektronikgeräte, Fahrzeuge und Verpackungen.
Diese
Produkte sind hingegen aus der Auskunftspflicht ausgenommen: flüssige
oder pulverförmige Produkte (z.B. Lacke, Farben), Arzneimittel,
Lebensmittel, Medizinprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika,
Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Biozide.
Hier geht’s zum REACH: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach
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